Beitragsordnung

Die Mitgliederversammlung des Vereins “Friends of Geriatronics e.V.”  hat am 04.09.2018 folgende Beitragsordnung beschlossen:

Beitragsordnung des Friends of Geriatronics e.V.:

  1. Alle Vereinsmitglieder zahlen gemäß § 3 Ziff. 7 der Vereinssatzung einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben.

  2. Die Beiträge werden jährlich eingezogen. Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA​‐Lastschriftmandat.

  3. Der jährliche Beitrag beträgt:

    1. Für Erwachsene (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr): € 50,00

    2. Für Kinder, Jugendliche, Auszubildende und Studenten: € 15,00

  4. Bei Rückbuchungen im Bankeinzugsverfahren wird die Rücklastgebühr dem jeweiligen Mitglied bei der nächsten Abbuchung bzw. gesondert in Rechnung gestellt.

  5. Änderungen der Beitragsordnung sind von der Mitgliederversammlung zu beschließen.

Beschlossen am 04.09.2018